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Vorratsdatenspeicherung - sie kommt - oder auch nicht?

Gestern hat der Bundestag über den Gesetzesentwurf über die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt. Leider stimmte die Mehrheit für diesen Gesetzestext. Dabei haben 75% des Bundestages abgestimmt, wobei 60% für und 25% dagegen gestimmt haben.

Wie man der Abstimmungsliste entnehmen kann, haben die Parteien “FDP”, “Linke” und “Bündnis 90/Grüne” geschlossen dagegen gestimmt. Ein paar Abgeordnete (11) von der SPD und CDU/CSU haben auch dagegen abgestimmt. Leider haben die führenden Parteien zu viel Anteil am Bundestag, so dass sich die Opposition nicht durchsetzen konnte. (wie zu erwarten war) Nun besteht noch eine bzw. zwei Hoffnungen.

Zum einen ist dieses Gesetz durch die EU entstanden. Diese wollte so eine Vorratsdatenspeicherung beschließen, wobei der Gesetzesentwurf von Deutschland nach mehreren Aussagen viel zu weit geht. Irland hat am 6. Juli 2006 vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht. Die Slowakei hat sich dem angeschlossen. Leider wurde noch kein Urteil gefällt. Wenn die Klage Erfolg haben würde, dann wäre dies schon einmal ein guter Schritt. Doch leider heißt dies dann nicht, dass zum Beispiel ein entsprechendes Gesetz in den Staaten verboten ist. Aber wie gesagt: Es ist ein guter Schritt.

Außerdem hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schon vorab zu einer Sammelklage aufgerufen. Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik nimmt dazu Vollmachten entgegen. Schon über 6000 dieser Vollmachten sind bei ihm eingetroffen. Ihr könnt natürlich auch mitmachen. Auf der Seite des Arbeitskreises steht es noch einmal genauer erklärt. Diese Sammelklage soll dann abgeschickt werden, wenn der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat und die Bundesregierung dies veröffentlicht hat. Kann man nur hoffen, dass der Bundespräsident dies nicht unterzeichnet bzw. dass die Sammelklage Erfolg hat.

Interview zur Sammelklage vom 07.12.2006